Schritt für Schritt ans Ziel
1. Stufe. Im Stufenmodell der Ausbildung an einer Fachhochschule steht zunächst ein FH-Bachelorstudiengang oder ein FH-Diplomstudiengang. Für beide werden folgende Qualifikationen benötigt:
- Allgemeine Universitätsreife. Zum einen werden Studierende zugelassen die über die allgemeine Universitätsreife (gesetzlich geregelt in § 4 Abs 3 FHStG idgF) verfügen.
- Einschlägige berufliche Qualifikation. Zum anderen richten sich die Fachhochschulen – im Gegensatz zu den Universitäten – auch an jene, die über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen.
2. Stufe. Die zweite Stufe ist ein FH-Masterstudiengang. Dieser dauert je nach Studiengang zwei bis vier Semester. Für eine Zulassung gelten zwei Vorraussetzungen:
- Bachelor. Entweder ein abgeschlossener facheinschlägigee FH-Bachelorstudiengang.
- Postsekundär. Oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Weitere Informationen:
Zielgruppe. Baut das wissenschaftliche und didaktische Konzept eines FH-Studienganges auf Berufserfahrung auf, darf der Zugang zu diesem FH-Studiengang („zielgruppenspezifische“ Studiengänge) auf eine entsprechende Zielgruppe beschränkt werden.
Doktorat. Nach der Absolvierung eines FH-Masterstudienganges ist der Weg frei für ein Doktoratsstudium an einer Universität.