Der FH Master-Lehrgang „Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie“ wird in Kooperation mit der Österreichischen Akademie für Psychologie (AAP) angeboten.
ERFORDERNISSE
Sämtliche Erfordernisse zur Erlangung der berufsrechtlichen Qualifikation werden durch die AAP als vom BMGF anerkannter Anbieter bereitgestellt. Die Rahmenbedingungen für die Erlangung des akademischen Grades stellt die FH Kärnten zur Verfügung.
Die Kooperation der FH Kärnten und der AAP ermöglicht, die Berufsausbildung zur Klinischen Psychologin bzw. Psychologen bzw. zur Gesundheitspsychologin bzw. Gesundheitspsychologen mit einem akademischen Master-Abschluss („Master of Science“ – „MSc“) zu kombinieren.
Für eine Tätigkeit in Klinischer Psychologie und Gesundheitspsychologie sind spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich, welche im Rahmen dieses Masterlehrgangs vermittelt werden sollen. Man kann sich für einen von zwei Pfaden entscheiden: (1) Klinische Psychologie oder (2) Gesundheitspsychologie. Der Abschluss des Masterlehrgangs befähigt die Absolvent*innen gemäß §6 Abs1-3 Psychologengesetz 2013 zur selbständigen Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
UPGRADE
Das 2-semestrige Upgrade zum MSc richtet sich an:
- klinische Psycholog*innen/ Gesundheitspsycholog*innen, welche die Eintragung in die Berufsliste nach Psychologengesetz 1990 (alte Ausbildungsordnung) durchlaufen haben
- Personen, die sich in der berufsrechtlichen, postgraduellen Ausbildung befinden und schon bedeutende Anteile dieser absolviert haben