Spezialisierung in der Intensivpflege - akkreditiert gemäß § 65 GuKG
Der Lehrgang dient vorrangig der Weiterqualifizierung von Personen des gehobenen Dienstes der Gesundheits‐ & Krankenpflege, die bereits in der Intensivpflege und/oder Anästhesiepflege tätig sind oder eine solche Funktion anstreben. Der FH‐Lehrgang „Spezialisierung in der Intensivpflege“ wird gemäß der Gesundheits‐ und Krankenpflege‐Spezialaufgaben‐Verordnung §17 idg.F. GuKG, in Verbindung mit dem Fachhochschul‐Studiengesetz, durchgeführt. Aufbau und Inhalt entsprechen den Anforderungen laut §65 GuKG i.d.g.F.
Die Studierenden werden durch die theoretisch fundierte und praxisnahe berufsbegleitende Ausbildung zur spezialisierten Berufsausübung in der Intensivpflege befähigt.
BERUFLICHE TÄTIGKEITSFELDER
Akad. Expert*innen in der Intensivpflege sind
- in Spezialabteilungen (Intensivpflegestationen unterschiedlicher Fachrichtungen) in Krankenanstalten,
- in der mobilen Pflege (mobile Intensivpflege),
- auf Überwachungsstationen (IMCU) und
- im Aufwachbereich
tätig. Gerade in diesen Tätigkeitsbereichen ist ein wissenschaftlich fundiertes Pflegefachwissen für Aufgaben im eigenverantwortlichen und mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich essentiell. Weiterhin benötigt der korrekte Einsatz komplexer medizinischer Geräte und Therapieverfahren ein hohes technisches Verständnis. Einer ausgeprägten Selbstkompetenz sowie sozial‐kommunikativen Fähigkeiten kommt besonders in Hinblick auf die Betreuung von Patient*innen, sowie deren Angehörigen, in Belastungssituationen ein hoher Stellenwert zu.