Durch das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Psychotherapiegesetz (BGBl. Nr. 361/1990) hat ein seit Jahrzehnten bestehender, selbstständiger Heilberuf gesetzliche Anerkennung gefunden. Im Zuge dieser Anerkennung wurde auch die Ausbildung zum/r Psychotherapeuten/in neu geregelt, die sich nun in zwei Studienabschnitte unterteilt:
- Psychotherapeutisches Propädeutikum (allgemeiner Teil)
- Psychotherapeutisches Fachspezifikum (vertiefender Teil)
Das psychotherapeutische Propädeutikum ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine der schulspezifischen Psychotherapieausbildungen (Fachspezifikum) und bildet eine inhaltliche Grundlage für die Qualifikation zum/r Lebens- und Sozialarbeiter/in.
Im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung bietet Schloss Hofen seit 1993 ein fünfsemestriges psychotherapeutisches Propädeutikum an, welches seit Oktober 2012 ein Lehrgang zur Weiterbildung nach § 9 des FHG der FH Vorarlberg ist. Schloss Hofen ist seit 8. Februar 1993 vom Psychotherapiebeirat mittels Bescheid als Veranstalter anerkannt.