Förder- und Anstellungsmodell
Der Bund bietet mit dem Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz (PAusbZG) den Ländern die Möglichkeit, die Ausbildungen im Pflegebereich attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Personen, die keine existenzsichernden Leistungen vom AMS bekommen, erhalten einen monatlichen Ausbildungsbeitrag/Förderung von € 600 im Rahmen Ihrer Ausbildung. Die Förderung ist von allen bundesgesetzlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen befreit und gilt nicht als Einkommen.
Zudem erhalten Studierende die Chance, sich schon während des Studiums bei einer burgenländischen Gesundheitsorganisationen anstellen zu lassen und somit drei Jahre lang vollversichert zu sein. Das monatliche Bruttogehalt beträgt in diesem Fall €600 (14 mal im Jahr).
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