Zugangsvoraussetzungen
- Mindestens vier (4) Jahre einschlägige Berufserfahrung (Aus- und Weiterbildungszeiten können eingerechnet werden). Dazu zählen (demonstrativ, nicht taxativ):
• Polizeiliche Ermittlungsbereiche: Koordinierter Kriminaldienst, Landeskriminalämter, Bundeskriminalamt, Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst sowie vergleichbare nationale und internationale Ermittlungsbehörden
•Justiz und Strafverfolgung: Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaften sowie weitere justizielle Einrichtungen mit Bezug zu Wirtschafts- und Finanzdelikten
• Finanz- und Steuerbehörden: Finanzpolizei, Finanzverwaltung sowie weitere Institutionen im Bereich Steuerfahndung, Finanzkontrolle und Abgabenprüfung
• Finanzmarktaufsicht und regulatorische Institutionen: Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) sowie vergleichbare nationale und internationale Regulierungsstellen
• Kontroll-, Prüf- und Wettbewerbsbehörden: Bundeswettbewerbsbehörde, Rechnungshof, interne Revisionen sowie weitere Prüf- und Kontrollinstitutionen mit Bezug zu Governance, Compliance und Wirtschaftskriminalität
- Grundlegende Kenntnisse in betriebs- und finanzwirtschaftlichen Zusammenhängen, die im Rahmen einer einschlägigen Ausbildung oder durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen erworben wurden.